St. Gallen · SG

Baumeldung Photovoltaik in St. Gallen

Baumeldung und Baugesuch für Photovoltaik in St. Gallen.

Regelung
Baumeldung
Direkt belegt Kantonsregel SG, nicht gemeindespezifisch Erläuterungen zum Meldeformular neues Fenster geprüft 19. Juli 2026
Einreichungskanal
Formular herunterladen
Direkt belegt Gemeinderegel Kanton St.Gallen – Formular für Solaranlagen neues Fenster geprüft 19. Juli 2026
Direkt belegt Gemeinderegel Kanton St.Gallen – Formular für Solaranlagen neues Fenster geprüft 19. Juli 2026
Papier-Anforderungen
Nein – rein digital
Fristen & Bearbeitungszeit
Ø 30 Tage
Fristen im Detail
  • Prüfung durch die Gemeinde bis 30 Tage
Nicht direkt belegt Gemeinderegel geprüft 19. Juli 2026
Direkt belegt Kantonsregel SG, nicht gemeindespezifisch Formular Meldung Solaranlagen neues Fenster geprüft 19. Juli 2026
Nicht direkt belegt Gemeinderegel geprüft 19. Juli 2026
Ablauf Schritt für Schritt
  1. Formular ausfüllen
    customer pdf

    Füllen Sie das Formular "Meldung Solaranlagen" elektronisch aus (Kantonale Vorgabe).

  2. Unterlagen zusammenstellen
    customer pdf

    Drucken Sie das Formular aus, unterschreiben Sie es und fügen Sie die im Formular genannten Unterlagen bei.

  3. Meldung einreichen
    customer mail

    Reichen Sie das Formular spätestens 30 Tage vor Baubeginn bei der Bauverwaltung Ihrer Gemeinde ein (Amt für Baubewilligungen der Stadt St. Gallen).

  4. Prüfung durch die Baubehörde
    municipality other

    Die Baubehörde prüft, ob die geplante Anlage ohne Baubewilligung erstellt werden darf.

  5. Mitteilung des Prüfungsergebnisses
    municipality other

    Die Gemeinde teilt der Bauherrschaft das Ergebnis der Prüfung innerhalb von 30 Tagen mit.

Kommunale Sonderregeln
Die Nutzung von Sonnenenergie ist sinnvoll, nachhaltig und darum entsprechend förderungswürdig. Genügend angepasste Solaranlagen auf Dächern und Fassaden benötigen in der Regel keine Baubewilligung, sondern müssen nur gemeldet werden. Die Anforderungen für "genügend angepasst" sind im Meldeformular und den Erläuterungen detailliert beschrieben.
  • Bei Speicheranlagen muss geklärt werden, ob eine brandschutztechnische Bewilligung notwendig ist. Lithium-Ionen-Batterien und Wasserstoff-Umwandlungsanlagen erfordern eine brandschutztechnische Bewilligung. Für Grossbatterien ab einer Kapazität von 875 kWh, oder 100 kWh in Grundwasser-Schutzzonen (S1, S2 oder S3), muss immer ein ordentliches Baubewilligungsverfahren durchgeführt werden.
Ausnahmen & Sonderfälle
  • Für Solaranlagen auf schützenswerten Kulturdenkmälern und Ortsbildschutzgebieten wurde im Kanton St.Gallen 2024 eine neue Bewilligungspraxis eingeführt.
  • Freistehende Anlagen, Anlagen an Strassen, Anlagen auf geschützten Bauten oder sensiblen Ortsbildern benötigen nach wie vor eine Baubewilligung.

Häufige Fragen

  • Brauche ich in St. Gallen eine Baubewilligung?
    Aufdach-Anlagen sind unter Art. 18a RPG bewilligungsfrei, müssen aber den Behörden von St. Gallen gemeldet werden.
  • Welche Unterlagen muss ich beilegen?
    Üblich sind Situationsplan, Datenblätter, Grundbuchauszug und Versicherungsnachweis. St. Gallen kann zusätzliche Unterlagen verlangen.
  • Wie lange dauert das Verfahren?
    Die Bearbeitungszeit hängt von der Behörde und der Vollständigkeit der Unterlagen ab.

Weitere Gemeinden

Daten melden

Falsche oder veraltete Angabe gefunden? Schreib uns kurz, was wir korrigieren sollen.

Bitte gib in den Textfeldern keine Personendaten wie Namen, Telefonnummern oder E-Mail-Adressen an. Verwende für Kontaktdaten ausschliesslich das optionale E-Mail-Feld.

Noch 4000 Zeichen verfügbar.

Lieber per E-Mail melden