Zürich · ZH

Baumeldung Photovoltaik in Zürich

Baumeldung und Baugesuch für Photovoltaik in Zürich.

Regelung
Baumeldung
Direkt belegt Gemeinderegel Website des Kantons Zürich. geprüft 19. Juli 2026
Flächen-Schwellenwert
20 m²
Direkt belegt Gemeinderegel Website des Kantons Zürich. geprüft 19. Juli 2026
Einreichungskanal
Formular herunterladen
Direkt belegt Gemeinderegel Website des Kantons Zürich. geprüft 19. Juli 2026
Direkt belegt Gemeinderegel Website des Kantons Zürich. geprüft 19. Juli 2026
Papier-Anforderungen
Nein – rein digital
Fristen & Bearbeitungszeit
Ø 30 Tage
Fristen im Detail
  • Bearbeitungsfrist bis 30 Tage
Nicht direkt belegt Gemeinderegel geprüft 19. Juli 2026
Direkt belegt Gemeinderegel Website des Kantons Zürich. geprüft 19. Juli 2026
Nicht direkt belegt Gemeinderegel geprüft 19. Juli 2026
Ablauf Schritt für Schritt
  1. Meldung einreichen
    customer portal

    Verwenden Sie für Ihre Meldung bitte das jeweilige elektronische Meldeformular. Sie unterstützen damit eine rasche Bearbeitung Ihrer Eingabe. Für die Stadt Zürich über eBaugesucheZH.

  2. Eingangsbestätigung durch das örtliche Bauamt
    municipality other

    Nach der Einreichung bestätigt Ihnen das örtliche Bauamt den Eingang der Meldung und gibt bekannt, wann die Behandlungsfrist abläuft. Die automatische Eingangsbestätigung des Portals gilt nicht als Eingangsbestätigung des örtlichen Bauamts.

  3. Umsetzung des Vorhabens
    customer

    Wird innert 30 Tagen nach Erhalt der Eingangsbestätigung nichts anderes angeordnet, kann das Vorhaben umgesetzt werden.

Kommunale Sonderregeln
Die Meldepflicht ändert nichts daran, dass die geltenden Bauvorschriften eingehalten werden müssen. Wo öffentliche Interessen oder Interessen Dritter betroffen sind, kann weiterhin ein Bewilligungsverfahren angeordnet werden. Detaillierte Angaben zum Verfahren und den Anforderungen finden sich im 'Leitfaden Solaranlagen'.
  • Die Online-Meldeformulare werden schrittweise durch die Meldefunktion in «eBaugesucheZH» abgelöst. Die Gemeinde Zürich ist bereits vollständig an eBaugesucheZH angebunden und nimmt meldepflichtige Vorhaben ausschliesslich über eBaugesucheZH entgegen. Ab 1. Juli 2026 kommen weitere Gemeinden hinzu.
  • Neubauten wie auch Gebäudeerweiterungen, wie Anbauten und Aufstockungen, unterstehen grösstenteils der Pflicht zur Eigenstromerzeugung. Ausgenommen sind: Erweiterungen, welche weniger als 50 m2 Energiebezugsfläche (EBF) betreffen. Erweiterungen, welche maximal 20 % der EBF des bestehenden Gebäudes betreffen und unter 1000 m2 EBF liegen. Ist eine Erweiterung aufgrund obigen Ausnahmen von der Eigenstromerzeugung befreit, ist keine anderweitige Kompensation gefordert. Der Kanton Zürich kennt keine Ersatzabgabe anstelle der Eigenstromerzeugung.
  • Freistehende Solaranlagen bis zu einer Fläche von 20 Quadratmetern in Bauzonen sowie flächenmässig unbeschränkt in Industrie- und Gewerbezonen können im Meldeverfahren erstellt werden.
Ausnahmen & Sonderfälle
  • Bewilligungspflichtig bleiben sämtliche Solaranlagen und aussen aufgestellte Luft/Wasser-Wärmepumpen in Kernzonen, im Geltungsbereich eines Ortsbild- oder Denkmalschutzinventars oder im Geltungsbereich einer denkmalpflegerischen Schutzanordnung.
  • Bis zum Vorliegen eines brandschutztechnischen Standards sind bei Solaranlagen an Fassaden von Gebäuden mittlerer Höhe (> 11 m) und von Hochhäusern eine Baubewilligung (mind. im Anzeigeverfahren) notwendig.
  • Mittels eines «schutzzielorientierten Konzeptes» ist bei diesen Anlagen die gleichwertige Erfüllung der Brandschutzanforderungen nachzuweisen. Für Photovoltaikanlagen der Systemkategorie 1 (gemäss Swissolar-Übergangsdokument «Brandschutz für hinterlüftete Photovoltaikanlagen an Fassaden») genügt vor Ausführung eine Bestätigung der konformen Umsetzung an die kommunale Brandschutzbehörde.
  • Das Projekt ist durch einen Brandschutzexperten bzw. eine Brandschutzexpertin (QSS 3) zu begleiten.
  • Bei Solaranlagen im An- und Abflugbereich von Flugplätzen wird empfohlen, Vorabklärungen wegen Blendwirkung vom Luftverkehr vorzunehmen. Anlaufstelle ist die kantonale Kontaktstelle Luftfahrthindernisse / Zonenschutz Flughafen Zürich via +41 43 816 39 89 oder zonenschutz@kantstelle.ch.
  • Fallen auf Flachdächern bis 10° Neigung jährlich oder häufiger Unterhaltsarbeiten an, sind die gesetzlichen Bestimmungen an den Zugang zum Dach und die Absturzsicherung einzuhalten. Siehe dazu insbesondere Art. 17-19 der Verordnung über die Unfallverhütung (VUV). Nehmen Sie bei Unklarheiten Kontakt mit dem Arbeitsinspektorat auf.

Häufige Fragen

  • Brauche ich in Zürich eine Baubewilligung?
    Aufdach-Anlagen sind unter Art. 18a RPG bewilligungsfrei, müssen aber den Behörden von Zürich gemeldet werden.
  • Welche Unterlagen muss ich beilegen?
    Üblich sind Situationsplan, Datenblätter, Grundbuchauszug und Versicherungsnachweis. Zürich kann zusätzliche Unterlagen verlangen.
  • Wie lange dauert das Verfahren?
    Die Bearbeitungszeit hängt von der Behörde und der Vollständigkeit der Unterlagen ab.

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